Bormes-les-Mimosas, wie eine Selbstverständlichkeit
Die Stadt erhielt das nationale Label zusammen mit den Gemeinden Marcolès (Cantal) und Villeneuve (Aveyron) am 21. September in Polignac (Haute-Loire).
Dies ist also eine Krönung für diese drei Dörfer! Die Commission Qualité et Labellisation des nationalen Netzwerks, die am 20. und 21. September tagte, sprach sich für die Zertifizierung dieser drei Bewerberdörfer aus. Das Gremium, das für die Einstufungs- und Deklassierungsentscheidungen innerhalb des nationalen Netzwerks zuständig ist, verlängerte zudem das Label für 11 Mitgliedsdörfer, wodurch sich die Gesamtzahl der „Plus Beaux Villages de France“ auf 180 erhöht. Gelegen zwischen Hügeln und dem Mittelmeer, nicht weit vom Fort de Brégançon entfernt, ist Bormes-les-Mimosas ein unumgängliches Ziel für Touristen! Im Übrigen ging es der Gemeinde mit dieser Bewerbung um den Titel eines der „Plus Beaux Villages de France“ nicht um zusätzliche Bekanntheit, sondern um die Anerkennung dessen, was wie eine Selbstverständlichkeit erschien! Obwohl jedes Jahr viele Besucher in das Dorf strömen, strebt die Gemeinde keinen zusätzlichen Touristenansturm an, sondern möchte vielmehr die Saison verlängern. Die Kommission würdigte daher die Arbeit bei der Fassadenrestaurierung, der Gestaltung öffentlicher Räume und der Begrünung sowie die Bemühungen, „Bormes - Village“ vor der Zersiedelung im Umland zu schützen. Als Beweis für die hohen Anforderungen des Labels sollte diese Auszeichnung, die manchmal erst nach einem oder mehreren erfolglosen Versuchen erlangt wird, nicht als Selbstzweck betrachtet werden, sondern als Ansporn für Gemeinden, die das Lebensumfeld ihrer Einwohner, die Aufwertung ihres Kulturerbes und ihrer ländlichen Umgebung verbessern wollen. In diesem Sinne verbindet die Commission des Plus Beaux Villages de France ihre Entscheidungen mit Vorbehalten oder Empfehlungen, um die Gemeinden zu ermutigen, ihre Bemühungen um die Sanierung der Bausubstanz, die Ästhetik der Dorfumgebung und -eingänge oder die Verwaltung der kommerziellen Aktivitäten auf öffentlichem Grund fortzusetzen. Dies kann sowohl für Bewerberdörfer als auch für Mitgliedsdörfer der Fall sein, die alle 6 bis 9 Jahre begutachtet werden.