
TOULON: Schiffsverbindung - Die Métropole bekräftigt ihre Autorität und prangert Mängel an
Als Reaktion auf die Stellungnahmen von TLV klärt die Métropole TPM den rechtlichen Rahmen für die îles d’Or und prangert eine Schuld an.
Als Reaktion auf die Stellungnahmen des Unternehmens TLV klärt die Métropole TPM den rechtlichen Rahmen für die Verbindung zu den îles d’Or und prangert eine Schuld an. Die Spannungen zwischen der Métropole Toulon Provence Méditerranée (TPM) und dem Unternehmen TLV, dem derzeitigen Konzessionär der Schiffsverbindung zu den îles d'Or, nehmen zu. Angesichts der jüngsten Medienauftritte des Transporteurs wollte die von Jean-Pierre Giran geleitete Institution am heutigen Mittwoch, den 25. Februar 2026, die Dinge klarstellen. In einer Pressemitteilung in firmem Ton erinnert die Gebietskörperschaft daran, dass sie in ihrer Eigenschaft als Autorité organisatrice de la mobilité (AOM) die einzige Garantin für das reibungslose Funktionieren dieses für das Gebiet lebenswichtigen öffentlichen Dienstes sowie für die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Gelder ist.


Die Verbindung, die das Festland mit den Inseln Porquerolles, Port-Cros und Levant verbindet, wird seit 1990 kontinuierlich betrieben, zunächst von der Gemeinde Hyères und später von der Métropole. Diese aufeinanderfolgenden Verträge zielen in erster Linie darauf ab, die territoriale Kontinuität das ganze Jahr über zu gewährleisten und so den Bedürfnissen der Inselbewohner und der Wirtschaftsakteure weit über die bloßen touristischen Spitzenzeiten hinaus gerecht zu werden.
Ein Gebot des fairen Wettbewerbs
Im Mittelpunkt dieser Klarstellung steht eine complexe, aber für die Zukunft der Linie entscheidende Rechtsfrage: das Eigentum an der Flotte. Die Métropole hat in der Tat eine eingehende Prüfung eingeleitet, um den genauen Status der betriebenen Schiffe zu bestimmen. Dieser Schritt soll klären, ob die Flotte ganz oder teilweise als „biens de retour“ (Rückfallvermögen) einzustufen ist, was bedeutet, dass sie am Ende des Vertrages von Rechts wegen an die Gebietskörperschaft zurückfällt.
Diese Analyse ist kein administrativer Übereifer, sondern eine gesetzliche Verpflichtung, die durch eine Entscheidung des Conseil d'État vom 17. Juli 2025 (Rechtsprechung Société Jean Metz) bekräftigt wurde. Diese Entscheidung hat den Anwendungsbereich der Regelung für „biens de retour“ erweitert. Für TPM steht viel auf dem Spiel: Es geht darum, einen „effektiven und transparenten Wettbewerb“ bei der Vergabe der künftigen Delegation de service public (DSP) zu gewährleisten. Konkret wird die rechtliche Einstufung der Schiffe die Pflichten des künftigen Konzessionärs bestimmen, und die Métropole weigert sich, den Wettbewerb zu verzerren, indem sie Unklarheiten über das Eigentum der Schiffe bestehen lässt, deren Finanzierung, wie sie betont, „indirekt von den Nutzern über den Ticketpreis getragen wird“.
Verschiebung der Frist und Kontinuität des Dienstes
Angesichts dieser Notwendigkeit einer rechtlichen Klarstellung musste das bereits eingeleitete Verfahren zur Erneuerung der DSP unterbrochen werden. Die Métropole hat sich für die Rechtssicherheit entschieden, indem sie das laufende Verfahren gestoppt hat, um spätere Verfahrensfehler zu vermeiden.
Um die Nutzer nicht zu benachteiligen und die Kontinuität des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten, wurde die aktuelle Vereinbarung, die ursprünglich am 31. März 2026 enden sollte, um ein Jahr verlängert. Die Schiffsverbindung ist somit bis zum 31. März 2027 unter den gleichen Bedingungen gesichert, sodass der Verwaltung Zeit bleibt, die Frage des Eigentums an den Schiffen zu klären. Die Métropole bedauert, dass dieser Schritt zur Anpassung an das Recht zu ihrer Ansicht nach verwirrenden Interpretationen geführt hat.
Ein Finanzstreit über 570 000 Euro
Über die technischen Aspekte der Ausschreibung hinaus nutzt die Métropole TPM diese Klarstellung, um einen Finanzstreit mit ihrem Konzessionär aufzudecken. Die Gebietskörperschaft prangert Verhaltensweisen der Gesellschaft TLV an, die sie als „fragwürdig“ bezeichnet.
Nach Angaben der Métropole weigere sich der Konzessionär hartnäckig, einen Teil der vertraglich vereinbarten Gebühr zu zahlen, und dies „trotz seiner offensichtlich überschüssigen Ergebnisse“. Der Vertrag zwischen beiden Parteien sei in diesem Punkt jedoch „absolut eindeutig“, so die Dienststellen der Métropole. Der Einnahmeausfall für die Steuerzahler im Département Var wird auf 190 000 Euro pro Jahr geschätzt. Bis heute beläuft sich die geforderte Gesamtsumme auf fast 570 000 Euro.
Dieser Streit ist nicht neu, da das Dossier derzeit vor dem Tribunal administratif verhandelt wird, das von der Gesellschaft TLV selbst am 25. März 2024 angerufen wurde. In diesem angespannten Kontext bekräftigt die Métropole ihre uneingeschränkte Mobilisierung, um „die Rechtssicherheit des öffentlichen Dienstes und die Wahrung der Interessen der Steuerzahler zu gewährleisten“.
Der Artikel basiert auf einer Pressemitteilung, die der Redaktion übermittelt wurde.