27.07.2026

Werbung: Ein neuer rechtlicher Rahmen für Unternehmen von TPM

Seit dem 18. Dezember 2025 gilt in den 12 Gemeinden der Métropole Toulon ein neues interkommunales lokales Werbereglement (RLPi).

RGVon Rédaction Gazette du VarJournalist 23. März 2026 Lesezeit: 2 Min.
Publicité, un nouveau cadre réglementaire pour les entreprises de TPM
Publicité, un nouveau cadre réglementaire pour les entreprises de TPM© La Gazette du Var
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Ziel ist es, wirtschaftliche Attraktivität, Landschaftsqualität und Lebensqualität miteinander in Einklang zu bringen. Die Unternehmen sind direkt betroffen. Zu diesem Zweck hat sich die Métropole Toulon Provence Méditerranée ein neues Planungsinstrument gegeben, um Werbeanlagen und Schilder auf ihrem Territorium zu harmonisieren.

Das Règlement Local de Publicité intercommunal (RLPI) legt nun Sektor für Sektor die Regeln für die Aufstellung von Werbung, Schildern und Hinweisschildern fest. Konkret ist es ein Instrument im Dienste der Attraktivität des Gebiets. Das RLPI wurde als Hebel für die Raumordnung konzipiert.

Es zielt darauf ab, die Landschaften, die Umwelt und die architektonische Identität der Gemeinden zu bewahren und gleichzeitig eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen.

Diese Regelung passt die im Code de l'environnement vorgesehenen nationalen Bestimmungen lokal an und berücksichtigt dabei die Besonderheiten der 12 Gemeinden des metropolitanen Gebiets. Die neuen Regeln regeln insbesondere die Formate der Anlagen, ihre Aufstellung, ihre Dichte sowie ihre Integration in die städtische und landschaftliche Umgebung. Das am 18. Dezember 2025 verabschiedete RLPI ersetzt nun die alten kommunalen Werbevorschriften.

Für jede neue Anlage (Schild, Hinweisschild oder Werbung) gelten die Regeln des RLPI ab sofort auf dem gesamten metropolitanen Gebiet.

Publicité, un nouveau cadre réglementaire pour les entreprises de TPM

Für bereits vor diesem Datum bestehende Anlagen sind Übergangsfristen zur Anpassung vorgesehen. Zunächst eine Frist von 2 Jahren für Werbungen und Hinweisschilder und 6 Jahre für Schilder.

VERFAHREN Jede Installation oder Änderung eines Schildes, eines Hinweisschildes oder einer Werbeanlage erfordert ein vorheriges Verwaltungsverfahren bei der betroffenen Stadtverwaltung. Unternehmen müssen entweder einen Antrag auf vorherige Genehmigung oder eine Vorabanzeige über das Cerfa-Formular einreichen, das auf der Website www. service-public.

gouv. fr verfügbar ist, zusammen mit den für die Bearbeitung des Dossiers erforderlichen Unterlagen. Die Einreichung kann online über den entmaterialisierten Einheitsschalter auf der Website der Gemeinde oder in Papierform (zwei Exemplare) direkt im Hôtel de Ville erfolgen.

Über die regulatorische Einschränkung hinaus stellt das RLPI eine Chance dar, die kommerzielle Sichtbarkeit in einem harmonischen und qualitativen Rahmen neu zu überdenken. Die Unternehmen sind eingeladen, ihre Schilderprojekte vorausschauend zu planen, um deren Konformität zu gewährleisten und ihr Image in einer besser kontrollierten städtischen Umgebung aufzuwerten.

Die Dokumente des RLPI können auf rlpi-metropoletpm. fr eingesehen

Foto PRESSE AGENCE.